Tätigkeitsbericht 1998
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Jahresbericht 1998
des Berliner Datenschutzbeauftragten

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6.  

DER BERLINER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

 

6.1

Die Dienststelle

Der langjährige Stellvertreter des Berliner Datenschutzbeauftragten für den Bereich Recht, Dr. Alexander Dix, wurde am 25. März 1998 zum Nachfolger von Dr. Dietmar Bleyl gewählt, der sechs Jahre das Amt des Landesbeauftragen für den Datenschutz des Landes Brandenburg [LINK] innehatte. In dieser Zeit gab es eine Vielzahl von Kontakten, beginnend von Hilfestellungen beim Aufbau der Dienststelle bis hin zu regelmäßigen Bemühungen, die Arbeit in beiden Ländern zu koordinieren. Dem Engagement von Dr. Bleyl verdanken wir manche Einsichten in die Probleme, denen sich der Datenschutzbeauftragte in einem neuen Bundesland gegenübersieht und die nicht wie im Falle von Berlin durch eine Verschränkung der Verwaltungen von Anfang an gedämpft worden sind.

Dr. Dix übernimmt als erster Datenschutzbeauftragter neben seiner ursprünglichen Aufgabe auch die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Akteneinsicht wahr. Für die Gewährung der allgemeinen Akteneinsicht in die Unterlagen der öffentlichen Verwaltung ist das Land Brandenburg bahnbrechend[208]; es geht, abgestützt durch eine ebenso wegweisende Verfassungsbestimmung[209], dem Bund und den anderen Ländern in einer weltweiten Entwicklung voran, die 1766 in Schweden vorweggenommen worden war und in einer Reihe von Staaten unter dem Begriff der "Informationsfreiheit", von den USA im Jahr 1967 bis jüngst in Irland im Jahr 1997 Nachahmer gefunden hat. Auch das Modell, den Datenschutzbeauftragten und den Informationsfreiheitsbeauftragten unter einem Dach zu vereinen, hat Vorläufer in einigen Provinzen Kanadas und Ungarn. Sollte es in Berlin zu einer entsprechenden Gesetzgebung kommen, sollte ebenfalls dieses Modell angestrebt werden - es würde den Datenschutz auch von dem (falschen) Ruf befreien, einseitig nur die Verhinderung des Zugangs zu Daten zu betreiben.

Der Wechsel von Dr. Dix, dessen Einsatz die Dienststelle viel zu verdanken und der ihr mit zu internationalem Renomee verholfen hat, wurde zum Anlass genommen, eine Straffung der internen Organisation der Dienststelle vorzunehmen. Die beiden bisher bestehenden juristischen Bereiche wurden zusammengelegt, besondere Querschnittsaufgaben (Internationaler Datenschutz, Datenschutz in der Telekommunikation, Arbeitnehmerdatenschutz) im Zentralen Bereich unter Leitung des Datenschutzbeauftragten konzentriert[210]. Verbunden wurde dies mit Bemühungen, auch in unserer Dienststelle trotz ihrer geringen Größe die Grundideen der Verwaltungsreform umzusetzen[211].

Die Verteilung der neuen Vorgänge auf die einzelnen Arbeitsgebiete ist seit vielen Jahren in etwa gleich bleibend: An der Spitze stehen mit nahezu gleich vielen Vorgängen die Bereiche Inneres und Gesundheit/Soziales, gefolgt von Fällen aus den Bereichen Wirtschaft, Justiz und Bildung.

Nach wie vor als erschwerend stellt sich heraus, dass der Dienststelle kein eigener Dienstwagen mehr zur Verfügung steht; ein entsprechender Antrag im Abgeordnetenhaus wurde erneut abgelehnt. Für eine Dienststelle, die über den ganzen Landesbereich hinweg mit derart wenigen Mitarbeitern Prüfungen vor Ort, in machen Fällen auch spontan, vornehmen muss, ist es nicht nur unbequem, sondern beeinträchtigt auch die effektive Aufgabenerfüllung, wenn nicht die Möglichkeit besteht, über ein jederzeit einsetzbares Kraftfahrzeug zu verfügen. Die - zunehmend schwierigere - Nutzung des Fuhrparks, öffentlicher Verkehrsbetriebe oder auch von Taxis schafft hier keinen Ersatz.

Wiederum haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle in den verschiedensten Einrichtungen intensiv um Aus- und Fortbildung von Dienstkräften der Verwaltung und von Studenten und Schülern bemüht, in einer Vielzahl von Vorträgen wurden verschiedenste Interessengruppen über die Belange des Datenschutzes informiert.Wieder wurden viele Gäste betreut, die sich bei uns über den Datenschutz in Berlin und darüber hinaus in Deutschland und Europa unterrichten wollten.

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6.2

Verwaltungsreform

Unsere eigene Organisation und Arbeitsweise muss in hinreichender Weise flexibel und dynamisch gestaltet sein, um auf die quantitativen und vor allem die qualitativen Veränderungen innerhalb unseres Betätigungsfeldes vorbereitet zu sein. Aus diesem Grunde haben wir im Berichtsjahr eine interne Organisationsüberprüfung vorgenommen, die sich sowohl auf die Aufbau- als auch die Ablauforganisation richtete[212]. Hierbei haben wir uns an Elemente und Vorgehensweisen der Berliner Verwaltungsreform angelehnt, soweit diese Ansätze auf eine Kontroll- und Aufsichtsbehörde wie den Datenschutzbeauftragten übertragen werden können.

Nachdem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle über Grundzüge und Elemente der Reform informiert wurden und eine Zeit- und Massnahmeplanung erarbeitet war, bildete eine Bestandsaufnahme und Analyse der Ist-Situation die Grundlage des weiteren Vorgehens. Hierbei wurden sowohl die Bearbeitungsprozesse (in einer "Prozess- und Schnittstellenanalyse") als auch die Verwaltungsergebnisse (in qualifizierten "Produktbeschreibungen") in den Blick genommen.

Die Prozess- und Schnittstellenanalyse richtete sich dabei auf die wesentlichen Geschäftsvorgänge und deren Bearbeitung. Schwerpunkt der Untersuchung war die Bearbeitung von Bürgereingaben. Dabei wurden zunächst sämtliche Teilschritte eines hierfür typischen Bearbeitungsprozesses erfasst und strukturiert ihrem Verlauf folgend abgebildet. Dies lieferte die Grundlage, anhand einer festgelegten Stichprobengröße die durchschnittlichen Bearbeitungs- und Liegezeiten der einzelnen Teilbearbeitungsschritte zu ermitteln. Unter der Zielsetzung, die Bearbeitungszeiten insgesamt zu verkürzen, wurden hinsichtlich der internen Abläufe Massnahmen zur Straffung des Bearbeitungsverfahrens eingeleitet.

Über die internen Abläufe hinaus wurden jedoch auch die Schnittstellen zu speichernden Stellen in die Untersuchung einbezogen, soweit diese zur Stellungnahme über die uns vorgetragenen Sachverhalte aufgefordert wurden. Diese Betrachtung brachte Ergebnisse zutage, die in der Tendenz zwar erwartbar, in ihrer Ausprägung allerdings überraschend, ja alarmierend sind: Bei der Bearbeitung von Bürgereingaben, die sich auf Vorfälle und Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung beziehen, macht die Zeit des blossen Wartens auf den Eingang von Stellungnahmen der betreffenden Behörden zwei Drittel (67%) der Gesamtbearbeitungsdauer des Vorgangs aus. Bei privatwirtschaftlichen Organisationen beträgt dieser Anteil demgegenüber lediglich ein knappes Drittel (31%). Während uns Stellungnahmen aus dem privaten Bereich durchschnittlich nach 25,2 Tagen vorliegen, benötigt die Verwaltung hierfür im Schnitt 96,9 Tage - fast viermal so lange. Diese Zahlen zeigen deutlich unser Dilemma: Entweder durch den Verzicht auf die Einholung von Stellungnahmen zwar schneller, aber mit einem geringeren Wirkungsgrad zu arbeiten, oder aber um den Preis einer längeren Bearbeitungsdauer unmittelbarere Verbesserungen des Datenschutzes zu erreichen.

Grundlage der Analyse der Verwaltungsergebnisse des Berliner Datenschutzbeauftragten war die Erarbeitung eines behördlichen Produktkataloges. In einem ersten Schritt wurden für die einzelnen Produkte in Arbeitsgruppen Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren gebildet, deren Abstimmung derzeit noch andauert. Auf Basis dieses Produktkataloges erfolgte eine Zeiterfassung hinsichtlich der Arbeitszeitanteile, die auf die einzelnen Produkte verwendet werden. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange der Beschäftigten erfolgte eine Auswertung der Daten selbstverständlich ohne Personenbezug und auf der Aggregationsebene der Arbeitsgruppen. Die Auswertung sowohl der quantitativen als auch der qualitativen Ergebnisse dieser produktbezogenen Erhebungen wurden in einem Workshop aufgearbeitet. Mittels einer Portfolio-Analyse, die auf die Entwicklungsfähigkeit der einzelnen Produkte und deren Beitrag zum Gesamterfolg der Behörde abstellte, konnten diese Ergebnisse noch verfeinert und ergänzt werden. Aus diesem Gesamtbild und Wirkungsgefüge des behördlichen Handelns kristallisierte sich ein Stärken-Schwächen-Profil heraus, das mit den Tätigkeits- und Arbeitszeitschwerpunkten der Zeiterfassung kontrastiert wurde. Dies wiederum lieferte die Grundlage zur Entwicklung einer Soll-Struktur des behördlichen Handelns, wobei in Teilbereichen ein Fort- und Weiterbildungsbedarf im Rahmen dieses Anpassungsprozesses identifiziert wurde.

Um das Zusammenspiel zwischen einzelnen behördlichen Massnahmen zum Datenschutz und zwischen den einzelnen Sachgebieten auch auf der Ebene der Aufbauorganisation zu verbessern, wurde eine veränderte Arbeitsorganisation gefunden und umgesetzt, bei der jeweils drei ReferentInnen in neu geschaffenen Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, in denen sie ihre Aufgaben durch Zielvorgaben gesteuert eigenverantwortlich ausfüllen und wahrnehmen.

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6.3

Zusammenarbeit mit dem Abgeordnetenhaus

Eine Änderungen hat die Behandlung der Jahresberichte im Abgeordnetenhaus erfahren. Während in den Vorjahren der Jahresbericht nach Eingang der Stellungnahme des Senats im Plenum besprochen wurde und dabei der Datenschutzbeauftragte die Gelegenheit hatte, in einer Rede Stellung zu nehmen[213], wird nach einem Beschluss des Ältestenrates der Jahresbericht künftig erst nach den Erörterungen im Unterausschuss Datenschutz des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Plenum behandelt. Dies ermöglicht, die Ergebnisse in die Diskussion einzubeziehen. Über das endgültige Verfahren muss erst noch abschließend beraten werden.

Die Beratungen im Unterausschuss unter Vorsitz des Abgeordneten Rüdiger Jakesch waren erneut sehr konstruktiv. In insgesamt 12 Sitzungen wurde eine Vielzahl von Themen aus den Jahresberichten 1996 und 1997, aber auch Besprechungswünsche aus dem Parlament behandelt. Auch in anderen Ausschüssen des Hauses wurde erneut unser Rat gesucht.

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6.4

Kooperation mit anderen Datenschutzbehörden

Das Datenschutzgesetz verpflichtet zur Zusammenarbeit mit allen Stellen, die mit Kontrollaufgaben des Datenschutzes betraut sind (§ 24 Abs.4 BlnDSG). In der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die im vergangenen Jahr in Wiesbaden unter dem Vorsitz des Hessischen Datenschutzbeauftragten Dr. Rainer Hamm zum 55. (19./20. März) und 56.Mal (5./6. Oktober) tagte, bündelt sich die Zusammenarbeit. Die Beschlüsse, die in der Regel auf der Arbeit mehrerer fachspezifischer, auf die einzelnen Länder aufgeteilter Arbeitskreise beruhen, sind häufig wegweisend für die Fortentwicklung des Datenschutzes. Im vergangen Jahr waren Gegenstand derartiger Beschlüsse die Geldkarte, das digitale Fernsehen, das Auskunftsverhalten des Bundesamtes für Finanzen, die Modernisierung des Datenschutzes, Datenschutzprobleme bei der Justiz, die Weitergabe von Meldedaten an Adressbuchverlage und Parteien sowie die Entwicklungen im Sicherheitsbereich[214]. 1999 übernimmt den Vorsitz der Landesbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel. Unter den Arbeitskreisen der Konferenz ist der unter seiner Leitung tagende Arbeitskreis Technik besonders aktiv, der wiederum mehrere Arbeitspapiere zu technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes vorgelegt hat[215].

Für den Bereich der Aufsicht im privaten Bereich wird die Koordinierung im Düsseldorfer Kreis, dem Gremium der Obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, wahrgenommen, der sich ebenfalls zweimal im Jahr, stets in Düsseldorf unter Vorsitz des Innenministeriums, trifft. Auch hier nehmen wir aktiv teil; in zwei Arbeitsgruppen - Teledienste und Telekommunikation[216] und Internationaler Datenverkehr[217] - führt der Berliner Datenschutzbeauftragte den Vorsitz.

Seit mit dem Berliner Bildschirmtexterprobungsgesetz von 1981 das Telekommunikationsrecht neue Wege eingeschlagen hat, ist der Berliner Datenschutzbeauftragte auf dem Gebiet des Datenschutzes bei den damals so und heute wieder so genannten Neuen Medien besonders engagiert. Ihm wurde von Anfang an von der Konferenz der Vorsitz des Arbeitskreises Medien übertragen. Im Laufe der Jahre wurde hier eine Vielzahl von Stellungnahmen erarbeitet, die zum großen Teil in der rechtlichen Ausgestaltung des heutigen Telekommunikationsrechts ihren Niederschlag gefunden haben. Aufgrund seines Engagements in den vergangenen Jahren wurde der Vorsitz in diesem Arbeitskreis von der Konferenz dem brandenburgischen Landesbeauftragten Dr. Dix übertragen.

Beim Berliner Datenschutzbeauftragten bleibt der Vorsitz der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die ebenfalls seit vielen Jahren im Rahmen der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten tagt und eine Reihe international geachteter Dokumente erarbeitet hat, zuletzt in den Sitzungen in Hong Kong am 14./15. April sowie in Berlin am 9./10. November[218].

Die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten selbst tagte im vergangenen Jahr am 16./17. September in Santiago de Compostela; der Berliner Datenschutzbeauftragte war um einen Beitrag zur Datensicherheit in Datenbanken gebeten worden.

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6.5

Öffentlichkeitsarbeit

Der Berliner Datenschutzbeauftragte ist bestrebt, für seine Öffentlichkeitsarbeit das breite Spektrum der Medien zu nutzen. In Fernseh- und Radiointerviews haben wir die Gelegenheit wahrgenommen, um zeitnah Themen des Datenschutzes zu diskutieren, die für eine breite Öffentlichkeit von Interesse sind. Darüber hinaus haben wir mehrfach in Erklärungen an die Presse die Position des Datenschutzes öffentlich vertreten.

Wir haben u.a. Stellung bezogen,

und informiert über

In unserer Reihe "Materialien zum Datenschutz" sind zwei neue Hefte erschienen. Auf große Resonanz ist die Broschüre "Personal Computer und Datenschutz - Materialien 25 zum Datenschutz" gestoßen. Sie beschäftigt sich ausführlich mit den Aspekten der IT-Sicherheit und des Datenschutzes beim Einsatz isolierter oder vernetzter PCs. Der Band "Das Internet - Ende des Datenschutzes? - Materialien 26 zum Datenschutz" beinhaltet die Vorträge, die im Rahmen des gleichnamigen Symposiums am 1. September 1997 aus Anlass der Internationalen Funkausstellung gehalten wurden.

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir das zeitweise vergriffene Datenscheckheft neu aufgelegt. Es gibt mit Musterbriefen Hilfestellung bei der Wahrnehmung von Datenschutzrechten. Es enthält z.B. Schreiben, mit denen die Zusendung von Werbematerialien eingeschränkt, sowie Schreiben, mit denen Auskunft bzw. Akteneinsicht bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, bei Krankenkassen, Ärzten, Sozialämtern und der SCHUFA beantragt werden kann.

Neben den genannten, traditionellen, Formen der Öffentlichkeitsarbeit gewinnt die Präsentation von Informationen im Internet zunehmend an Bedeutung. Wir haben dies frühzeitig erkannt und bieten unter "[http://www.datenschutz-berlin.de]" seit fast drei Jahren eine ständig wachsende Sammlung von nationalen und internationalen Dokumenten, Nachrichten, Terminhinweisen usw. zum Datenschutz an. Auch die von uns herausgegebenen Broschüren und Informationsmaterialien sind als Text (und/oder als Download-Datei) in unserem Internetprogramm abrufbar. Als besonderen Service informieren wir seit Juni 1998 im Privacy Magazine "prima" regelmäßig - an Wochentagen täglich - über die datenschutzrelevante Berichterstattung in einer (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Das große Interesse, auf das unser Internetprogramm weltweit gestoßen ist, war Anlass dafür, den Inhalt (Stand: Oktober 1998) auf einer CD-ROM "Datenschutz in Berlin - Edition 1998" zu veröffentlichen. Damit liegt nicht nur ein umfassendes Nachschlagwerk zu datenschutzrechtlichen Fragen der letzten Jahre vor, das auch ohne Internetanschluss genutzt werden kann, abrufbar sind auch praktische Ratschläge (z.B.: Wie schreibe ich an Behörden? Wie erhalte ich Auskunft über Daten, die zu meiner Person gespeichert sind? usw.) sowie Anschriften von deutschen und ausländischen Stellen, die sich mit dem Datenschutz beschäftigen.

In der Vergangenheit haben wir großen Wert darauf gelegt, unsere Broschüren und Informationsmaterialien kostenlos (bei Versand gegen Erstattung der Portokosten) auszugeben. Aufgrund der angespannten Haushaltslage haben wir 1998 erstmals versucht, das Heft "Das Internet - Ende des Datenschutzes? Materialien 26 zum Datenschutz" und die CD-ROM "Datenschutz in Berlin - Edition 1998" gegen eine Schutzgebühr von jeweils 10 DM abzugeben. Ob die erzielten Einnahmen den hohen Verwaltungsaufwand rechtfertigen, ist allerdings fraglich.

Berlin, 17. März 1999

Prof. Dr. Hansjürgen Garstka,
Berliner Datenschutzbeauftragter

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